Bedingungen für eine Anstellung

Es ist zentral, dass pflegende Angehörige ausreichend qualifiziert sind und adäquat begleitet werden, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Das Bundesgericht hat 2019 entschieden, dass ein Familienmitglied Grundpflege leisten darf.

Die Basis für die Entlöhnung sind die von den pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen. Der Brutto-Stundenlohn liegt zwischen CHF 36.- und CHF 42.- inklusive Sozialversicherungen.

Als Massnahmen der Grundpflege gelten gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. c der Krankenpflege-Leistungsverordnung, (KLV) unter anderem:

• Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Unterstützung beim Essen und Trinken
• Mobilisation und Bewegungsübungen
• Lagerung und Dekubitusprophylaxe

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Pflegebedürftigkeit von Angehörigen

  • Stabile Pflegesituation

  • Physische und kognitive Fähigkeit

  • Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen

  • Einverständnis aller Beteiligten

Anstellung: Häufige Fragen

Was sind die Vorteile der Angehörigenpflege?

Die Angehörigenpflege hat für viele Familien klare Vorteile. Kinder und Jugendliche mit ASS sowie andere pflegebedürftige Menschen fühlen sich oft in ihrem vertrauten Umfeld am sichersten und geborgensten. Für pflegende Angehörige liegt der Vorteil darin, für ihre wichtige Betreuung nicht nur Wertschätzung zu erfahren, sondern auch entlöhnt zu werden. Gleichzeitig kann Angehörigenpflege dazu beitragen, die Gesundheitskosten zu reduzieren.

Wie erhalten pflegende Angehörige in der Schweiz finanzielle Entschädigung?

Pflegende Angehörige in der Schweiz haben die Möglichkeit, sich bei Pflegehero anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.

Wer gehört zu den «pflegenden Angehörigen»?

Pflegende Angehörige sind direkte Verwandte und der pflegebedürftigen Person nahestehende Personen (z.B. Mitbewohner), die Pflegeleistungen übernehmen.

Welche Art von Pflege wird vergütet?

Entlöhnt werden alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Lagerung, oder beispielsweise dem An- und Auskleiden. Zu den pflegebedürftigen Personen gehören oft beeinträchtigte Kinder mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand, herausfordernder Selbstregulation oder zusätzlichem Pflegebedarf.

Erfülle ich die Voraussetzungen?

Sofern Sie volljährig sind und eine angehörige Person pflegen, die regelmässig Pflege braucht, stehen Ihre Chancen gut, dass Sie dafür Lohn beziehen können, selbst wenn Sie im AHV-Alter sind. Für eine genauere Abklärung bitten wir Sie, sich für ein Erstgespräch anzumelden.

Wie viel Lohn steht mir zu?

Für die geleistete Grundpflege werden Sie mit einem Brutto-Stundenlohn von CHF 36-42.- (inkl. Sozialversicherungen, Samstags- und Sonntagszulagen) entlöhnt. Das ist die schweizweit beste Entlöhnung für Angehörigenpflege.

Wie gehe ich vor, wenn ich Interesse an einer solchen Betreuung habe oder mich informieren möchte?

Bei Fragen rund um die Angehörigenpflege sowie die Möglichkeit eines Anstellungsverhältnis beraten wir Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.

Wer ist Pflegehero?

Pflegehero ist ein Angebot der Spitex Organisationen Spitex 24, private Care und reha@home, das darauf spezialisiert ist, Angehörige, die zuhause Pflege leisten, zu entlasten und zu unterstützen. Wir sind Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Organisationen ASPS. Das Pflegehero-Modell beruht auf Transparenz, Qualität und fairen Tarifen. Die Vergütung ist nachvollziehbar, die Qualität bleibt gesichert und der Nutzen für Familien ist belegt.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

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