Es ist zentral, dass pflegende Angehörige ausreichend qualifiziert sind und adäquat begleitet werden, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Das Bundesgericht hat 2019 entschieden, dass ein Familienmitglied Grundpflege leisten darf.
Die Basis für die Entlöhnung sind die von den pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen. Der Brutto-Stundenlohn liegt zwischen CHF 36.- und CHF 42.- inklusive Sozialversicherungen.
Als Massnahmen der Grundpflege gelten gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. c der Krankenpflege-Leistungsverordnung, (KLV) unter anderem:
• Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Unterstützung beim Essen und Trinken
• Mobilisation und Bewegungsübungen
• Lagerung und Dekubitusprophylaxe